Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der SaaS-Cloud-Plattform Vereinssuite unter https://vereinssuite.de.
Anbieter und Vertragspartner ist:
YOptimize UG (haftungsbeschränkt)
Berg Straße 5
95234 Sparneck
Deutschland
E-Mail: info@vereinssuite.de
Support: info@vereinssuite.de
Datenschutz-Kontakt: datenschutz@vereinssuite.de
Webseite: https://vereinssuite.de
Vertreten durch die Geschäftsführer:
Mario Ugurcu
Martin Wimmer
Nachfolgend „Vereinssuite“, „Plattformbetreiber“, „Anbieter“, „wir“ oder „YOptimize UG“ genannt.
Diese AGB gelten für alle Verträge, Registrierungen, Testzugänge, Einstiegstarife, kostenpflichtigen Tarife, Zusatzmodule, Beta-Zugänge und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Vereinssuite.de, soweit nicht ausdrücklich abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden.
2. Zielgruppe der Vereinssuite
Die Vereinssuite richtet sich an Vereine, Organisationen, vereinsähnliche Zusammenschlüsse, Verbände und berechtigte Vereinsnutzer.
Nutzungsberechtigt sind insbesondere:
- eingetragene Vereine;
- nicht eingetragene Vereine;
- Sportvereine;
- Fördervereine;
- Musikvereine und Chöre;
- Kulturvereine;
- Feuerwehrvereine;
- Tierschutzvereine;
- Rettungs- und Sanitätsdienstvereine;
- Jugendvereine;
- sonstige Organisationen mit vereinsähnlicher Struktur;
- vertretungsberechtigte Personen oder berechtigte Administratoren dieser Organisationen.
Die Vereinssuite ist nicht für die rein private Nutzung durch Verbraucher zu persönlichen Zwecken bestimmt. Soweit im Einzelfall zwingende verbraucherschützende Vorschriften anwendbar sind, bleiben diese unberührt.
3. Leistungsbeschreibung
Die Vereinssuite ist eine professionelle SaaS-Cloud-Software zur digitalen Vereinsverwaltung.
Die Plattform unterstützt Vereine insbesondere bei:
- Vereinsprofil;
- Mitgliederverwaltung;
- Mitgliedsbeiträgen;
- Dokumentenverwaltung;
- Aufgabenverwaltung;
- Sponsoring;
- Benutzerverwaltung;
- Rollen und Rechten;
- Mein Profil;
- Einstellungen;
- Teams & Gruppen, soweit im gewählten Tarif enthalten;
- Zusatzmodulen wie Teammanager, Finanzen, Kommunikation, Inventar & Ressourcen, Auswertung & Statistik und Termine, soweit gebucht.
Die Vereinssuite wird ausschließlich als Cloud-Lösung auf Vereinssuite.de bereitgestellt. Eine Auslieferung als selbst installierbares WordPress-Plugin, eine SaaS Cloud-Version oder eine Installation auf fremden WordPress-Webseiten ist nicht geschuldet.
Der technische Betrieb der Plattform kann auf WordPress-Technologie und eigenen Plugin-Komponenten beruhen. Daraus entsteht kein Anspruch des Kunden auf Herausgabe, Installation, Kopie, Quellcode, Plugin-Dateien oder technische Weitergabe der Software.
4. Verhältnis zu weiteren Rechtstexten
Diese AGB bilden gemeinsam mit weiteren Rechtstexten die vertragliche und rechtliche Grundlage der Nutzung von Vereinssuite.de.
Es gelten zusätzlich:
Impressum:
https://vereinssuite.de/impressum/
Datenschutz:
https://vereinssuite.de/datenschutz/
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
https://vereinssuite.de/agb/
Auftragsverarbeitungsvertrag:
https://vereinssuite.de/avv/
Nutzungsbedingungen:
https://vereinssuite.de/nutzungsbedingungen/
Haftungsausschluss:
https://vereinssuite.de/haftungsausschluss/
Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Auftragsverarbeitungsvertrag gehen die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags vor, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag eines Vereins geht.
Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Nutzungsbedingungen gehen für die konkrete Nutzung der Plattform die spezielleren Nutzungsbedingungen vor, soweit sie die Bedienung, Benutzerpflichten, zulässige Nutzung, Sicherheitsregeln oder Plattformzugriffe betreffen.
Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie wirksam vereinbart wurden.
5. Begriffe
Verein bezeichnet den Kunden bzw. die Organisation, für die ein Vereinssuite-Zugang eingerichtet wird.
Kunde bezeichnet den Vertragspartner des Plattformbetreibers.
Benutzer bezeichnet natürliche Personen, die über ein Benutzerkonto auf Vereinssuite zugreifen.
Vereinsadministrator bezeichnet einen Benutzer, der vom Verein zur Verwaltung des Vereinskontos berechtigt wurde.
Plattformbetreiber bezeichnet die YOptimize UG (haftungsbeschränkt).
SaaS bedeutet Software as a Service, also die Bereitstellung der Software über das Internet.
Vereins-App bezeichnet den geschützten Bereich der Vereinssuite, in dem Vereinsnutzer ihre Vereinsfunktionen verwenden.
Betreiber-Backend bezeichnet den internen Verwaltungsbereich des Plattformbetreibers.
club_id bezeichnet die interne technische Vereinskennung, über die ein Verein mandantenbezogen geführt wird.
Core-Module sind Grundmodule, die je nach Tarif- und Leistungsmodell in der Vereinssuite enthalten sein können.
Zusatzmodule sind separat buchbare Module, die nur für den jeweiligen Verein bzw. die jeweilige club_id gelten.
Tarif bezeichnet den gebuchten oder freigeschalteten Leistungsumfang gemäß aktueller Tarif-/Leistungsübersicht, Bestellprozess oder individuellem Angebot.
6. Vertragsschluss
Ein Vertrag über die Nutzung der Vereinssuite kommt zustande durch:
- Registrierung eines Vereins;
- Freischaltung durch den Plattformbetreiber;
- Buchung eines Tarifs;
- Buchung eines Zusatzmoduls;
- Annahme eines individuellen Angebots;
- Nutzung eines freigeschalteten Zugangs;
- sonstige ausdrückliche Bestätigung durch den Plattformbetreiber.
Die bloße Übermittlung einer Registrierung begründet noch keinen Anspruch auf Freischaltung.
Der Plattformbetreiber kann Registrierungen prüfen, ablehnen, zurückstellen oder weitere Informationen anfordern, insbesondere wenn Zweifel an der Berechtigung, Identität, Seriosität, technischen Umsetzbarkeit oder Rechtmäßigkeit bestehen.
7. Registrierung
Für die Nutzung der Vereinssuite ist eine Registrierung erforderlich.
Bei der Registrierung sind insbesondere folgende Angaben erforderlich:
- Vereinsname;
- Vereinskategorie;
- Vereinsart;
- Vorname der registrierenden Person;
- Nachname der registrierenden Person;
- E-Mail-Adresse;
- Passwort;
- Zustimmung zur Datenschutzerklärung;
- Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen.
Optional können weitere Angaben erhoben werden, insbesondere Telefonnummer oder Beta-Tester-Bestätigung.
Das Passwort muss den jeweils vorgegebenen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Der registrierende Nutzer versichert, dass die angegebenen Daten richtig und vollständig sind und dass er berechtigt ist, den Verein zu registrieren oder mit Zustimmung einer vertretungsberechtigten Person handelt.
8. Zustimmung zu Rechtstexten bei Registrierung
Die Registrierung und Nutzung der Vereinssuite erfordert die Zustimmung zur Datenschutzerklärung und zu den Nutzungsbedingungen.
Diese AGB, der Auftragsverarbeitungsvertrag und weitere Rechtstexte können zusätzlich über den Registrierungsprozess, den Bestellprozess, den Tarifwechsel, die Buchung eines Zusatzmoduls oder die Nutzung der Plattform einbezogen werden.
Der Plattformbetreiber kann die Freischaltung davon abhängig machen, dass der Verein bzw. ein berechtigter Vereinsadministrator die jeweils erforderlichen Rechtstexte elektronisch bestätigt.
9. Freischaltung und Provisioning
Nach erfolgreicher Registrierung kann der Verein technisch eingerichtet und freigeschaltet werden.
Im Rahmen des Provisionings können insbesondere angelegt oder verarbeitet werden:
- Plattform-Verein;
- interne club_id;
- Vereinsprofil;
- Benutzerkonto des registrierenden Nutzers;
- Benutzer-Verein-Zuordnung;
- Rolle des Gründungsadministrators;
- aktiver Vereinskontext;
- Tarif- und Modulstatus;
- freigeschaltete Grundmodule;
- Audit- und Protokolldaten.
Der erste Vereinsadministrator kann systemseitig automatisch als Mitglied des Vereins angelegt und mit dem Benutzerkonto verknüpft werden. Dabei kann er dem Bereich Vorstand & Führung und der Position Obmann / Obfrau zugeordnet werden, sofern dies dem Produktstandard entspricht.
Diese automatische Anlage dient der Konsistenz von Benutzerkonto, Mitgliederverwaltung, Mein Profil, Rollen und Vereinsstruktur.
10. Kein Anspruch auf Registrierung oder Freischaltung
Es besteht kein Anspruch auf Registrierung, Freischaltung, Fortführung eines Testzugangs oder Aufnahme in eine Beta-Phase.
Der Plattformbetreiber kann eine Registrierung insbesondere ablehnen, wenn:
- unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht wurden;
- die Berechtigung zur Registrierung zweifelhaft ist;
- der angegebene Verein offensichtlich nicht existiert;
- der Zugang missbräuchlich genutzt werden könnte;
- gesetzliche, technische oder sicherheitsrelevante Gründe entgegenstehen;
- die Plattform noch nicht für den produktiven Betrieb des betreffenden Nutzungsfalls freigegeben ist.
11. Benutzerkonten und Zugangsdaten
Benutzerkonten sind personenbezogen und dürfen nur von der jeweils berechtigten Person genutzt werden.
Benutzer sind verpflichtet:
- Zugangsdaten geheim zu halten;
- sichere Passwörter zu verwenden;
- Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben;
- fremde Zugangsdaten nicht zu verwenden;
- den Plattformbetreiber oder Vereinsadministrator bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu informieren;
- Benutzerkonten nicht unbefugt zu übertragen.
Der Verein ist dafür verantwortlich, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf sein Vereinskonto erhalten.
Der Verein muss ausgeschiedene oder nicht mehr berechtigte Nutzer zeitnah deaktivieren oder entfernen.
12. Multi-Vereins-Benutzerkonto
Ein Benutzerkonto kann mehreren Vereinen zugeordnet sein.
Rollen, Rechte, Tarife, Module, Lizenzen und Berechtigungen gelten immer nur für den jeweiligen Verein und niemals automatisch vereinsübergreifend.
Ein Benutzer kann beispielsweise in einem Verein Vereinsadministrator und in einem anderen Verein nur Mitglied, Trainer oder Funktionär sein.
Der aktive Vereinskontext bestimmt, auf welche Daten, Module und Funktionen ein Benutzer zugreifen darf.
13. Mandantentrennung und aktiver Vereinskontext
Die Vereinssuite ist mandantenbezogen aufgebaut.
Jeder Verein wird technisch eindeutig einem Vereinskontext zugeordnet, insbesondere über eine interne club_id.
Alle geschützten Vereinsfunktionen müssen auf den aktiven Vereinskontext bezogen sein.
Der aktive Vereinskontext bestimmt insbesondere:
- welche Vereinsdaten geladen werden;
- welche Vereinsdatenbank oder Datenbereiche verwendet werden;
- welche Uploads zugänglich sind;
- welche Rollen und Rechte gelten;
- welche Module verfügbar sind;
- welcher Tarif und welche Lizenz greifen;
- welche Menüs und Funktionen angezeigt werden;
- welche Daten exportiert, gelöscht oder anonymisiert werden können.
Der Verein und seine Benutzer dürfen nicht versuchen, über manipulierte URLs, Parameter, Formulare, APIs oder sonstige technische Mittel auf fremde Vereinsdaten zuzugreifen.
14. Tarife und Leistungsumfang
Die Vereinssuite wird in unterschiedlichen Tarifen und Leistungsstufen bereitgestellt.
Der jeweils verfügbare Leistungsumfang ergibt sich aus:
- der aktuellen Tarif-/Leistungsübersicht auf Vereinssuite.de;
- dem Bestellprozess;
- dem individuellen Angebot;
- der vertraglichen Vereinbarung;
- der technischen Freischaltung innerhalb der Plattform;
- dem jeweiligen Produkt- und Entwicklungsstand.
Tarife können insbesondere unterschiedliche Funktionsumfänge, Nutzungskontingente, Modulfreischaltungen, Supportleistungen, Speicher- oder Organisationsmöglichkeiten enthalten.
Der Plattformbetreiber kann Tarife erweitern, umbenennen, zusammenführen oder neue Tarife einführen, soweit bestehende vertragliche Rechte des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Konkrete Preise, Nutzungskontingente oder Kapazitätsgrenzen ergeben sich ausschließlich aus der jeweils aktuellen Tarif-/Leistungsübersicht, dem Bestellprozess, einem individuellen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung.
15. Einstiegstarif
Die Vereinssuite kann einen Einstiegstarif oder eine eingeschränkte Einstiegsnutzung bereitstellen.
Der konkrete Umfang des Einstiegstarifs ergibt sich aus der jeweils aktuellen Tarif-/Leistungsübersicht, der Produktbeschreibung, dem Registrierungsprozess oder der technischen Freischaltung.
Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung bestimmter Funktionen, Zusatzmodule, Speicherumfänge, Supportleistungen oder Nutzungskontingente besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Plattformbetreiber kann den Einstiegstarif ändern, einschränken oder einstellen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer zumutbar ist. Bestehende Daten werden dabei nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, der Datenschutzerklärung, des AVV und etwaiger Exportmöglichkeiten behandelt.
16. Kostenpflichtige Tarife
Kostenpflichtige Tarife richten sich an Vereine mit erweitertem Leistungsbedarf.
Der konkrete Leistungsumfang, die verfügbaren Module, etwaige Nutzungskontingente, Laufzeiten, Zahlungsbedingungen und Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Tarif-/Leistungsübersicht, dem Bestellprozess, einem individuellen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung.
Maßgeblich ist immer der im Bestellprozess oder im individuellen Angebot ausgewiesene Leistungsumfang.
17. Premium-, Pro- oder sonstige Leistungsstufen
Die Vereinssuite kann unterschiedliche Leistungsstufen anbieten, beispielsweise für kleinere, wachsende oder größere Vereine.
Die Bezeichnung einzelner Tarife oder Leistungsstufen dient der Produktstruktur und begründet für sich allein noch keinen bestimmten Anspruch auf konkrete Funktionen, Preise oder Nutzungskontingente.
Maßgeblich ist der konkret vereinbarte oder technisch freigeschaltete Leistungsumfang.
18. Core-Module
Core-Module sind Grundmodule der Vereinssuite.
Zu den Core-Modulen können insbesondere gehören:
- Dashboard;
- Vereins-App;
- Vereinsprofil;
- Mitgliederverwaltung;
- Mitgliedsbeiträge;
- Dokumentenverwaltung;
- Aufgabenverwaltung;
- Sponsoring;
- Benutzerverwaltung;
- Mein Profil;
- Einstellungen;
- Rollen & Rechte.
Der konkrete Funktionsumfang der einzelnen Core-Module kann sich nach Produktversion, technischer Freischaltung, Tarif, Berechtigung, Lizenzstatus und Entwicklungsstand richten.
19. Teams & Gruppen
Das Modul Teams & Gruppen kann je nach Tarif oder Leistungsstufe enthalten oder separat freigeschaltet sein.
Teams & Gruppen dient der strukturellen Pflege innerhalb des Vereins, insbesondere:
- Teams;
- Gruppen;
- Sektionen;
- Abteilungen;
- Teilnehmer- und Mitgliederzuordnung;
- Verantwortliche;
- Trainer;
- organisatorische Vereinsstruktur.
Teams & Gruppen ist nicht identisch mit dem Zusatzmodul Teammanager.
20. Zusatzmodule
Zusatzmodule sind separat buchbare oder freischaltbare Erweiterungen.
Zusatzmodule gelten immer nur für die jeweilige club_id.
Ein Zusatzmodul, das für Verein A gebucht wurde, gilt nicht automatisch für Verein B, auch wenn derselbe Benutzer beiden Vereinen zugeordnet ist.
Zusatzmodule können insbesondere sein:
- Teammanager;
- Finanzen;
- Kommunikation;
- Inventar & Ressourcen;
- Auswertung & Statistik;
- Termine;
- weitere künftige Module.
Der konkrete Umfang, Preis, die Laufzeit und die Verfügbarkeit eines Zusatzmoduls ergeben sich aus der jeweils aktuellen Tarif-/Leistungsübersicht, dem Bestellprozess, einem individuellen Angebot oder der technischen Freischaltung.
Der Plattformbetreiber kann Zusatzmodule einführen, ändern, umbenennen, zusammenführen oder entfernen, soweit bestehende vertragliche Rechte des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
21. Teammanager als Zusatzmodul
Der Teammanager ist ein zubuchbares Zusatzmodul.
Der Teammanager dient der operativen Organisation innerhalb einer Mannschaft, eines Teams oder einer Gruppe.
Typische Funktionen können sein:
- Trainings;
- Spiele;
- Teamtermine;
- Zu- und Absagen;
- Anwesenheiten;
- Aufstellungen;
- Fahrgemeinschaften;
- Spielberichte;
- Trainingsberichte;
- Kaderplanung;
- Verfügbarkeiten;
- sportliche Leitung.
Der Teammanager kann voraussetzen, dass das Modul Teams & Gruppen verfügbar und aktiv ist.
Der Teammanager ist immer club_id-abhängig und gilt nur für den Verein, für den er gebucht oder freigeschaltet wurde.
22. Finanzen als Zusatzmodul
Das Zusatzmodul Finanzen erweitert die Core-Funktion Mitgliedsbeiträge um eine professionelle Finanzverwaltung.
Mitgliedsbeiträge sind ein Grundmodul. Finanzen ist ein Zusatzmodul.
Typische Funktionen des Zusatzmoduls Finanzen können sein:
- Finanzübersicht;
- Zahlungen;
- Rechnungen;
- Gutschriften;
- Mahnungen;
- Stornobelege;
- Einnahmen;
- Ausgaben;
- Kassabuch;
- Bankkonten;
- Finanzexport;
- Finanzberichte.
Die Vereinssuite ersetzt keine Steuerberatung, Buchhaltung, Lohnverrechnung, Gemeinnützigkeitsprüfung oder Rechtsberatung.
Der Verein bleibt für die rechtliche, steuerliche und buchhalterische Prüfung seiner Finanzdaten verantwortlich.
23. Modul-, Tarif- und Lizenzprüfung
Jede geschützte Funktion der Vereinssuite kann von mehreren Voraussetzungen abhängen.
Geprüft werden können insbesondere:
- angemeldeter Benutzer;
- aktive club_id;
- gültige Benutzer-Verein-Zuordnung;
- aktiver Verein;
- Tarif;
- Lizenzstatus;
- gebuchtes oder freigeschaltetes Modul;
- Modulstatus;
- Rolle des Benutzers;
- Permission Key;
- Datenzugehörigkeit zur aktiven club_id;
- Nonce- oder Sicherheitsprüfung;
- Audit-Pflicht.
Ohne gültige Berechtigung kann der Zugriff auf Funktionen, Daten, Module, Exporte, Uploads, Downloads oder Schreibaktionen verweigert werden.
24. Nutzungskontingente und Kapazitätsgrenzen
Je nach Tarif oder Leistungsstufe können Nutzungskontingente, Kapazitätsgrenzen oder technische Limits gelten.
Diese können insbesondere betreffen:
- Anzahl verwaltbarer Mitglieder;
- Anzahl von Benutzern;
- verfügbare Module;
- Speicherplatz;
- Dokumente und Uploads;
- Exporte;
- Supportumfang;
- E-Mail- oder Kommunikationsfunktionen;
- sonstige technische oder organisatorische Nutzungsmöglichkeiten.
Die konkreten Kontingente und Grenzen ergeben sich ausschließlich aus der jeweils aktuellen Tarif-/Leistungsübersicht, dem Bestellprozess, einem individuellen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung.
Bei Erreichen oder Überschreiten eines Kontingents kann der Plattformbetreiber insbesondere:
- auf ein Upgrade hinweisen;
- zusätzliche Aktionen vorübergehend blockieren;
- bestimmte Import- oder Uploadfunktionen einschränken;
- eine Tarifumstellung anbieten;
- im Rahmen der technischen Möglichkeiten eine Übergangsfrist gewähren.
Bestehende Daten werden nicht allein wegen Überschreitung eines Kontingents automatisch gelöscht.
25. Preise und Entgelte
Preise und Entgelte ergeben sich ausschließlich aus:
- der jeweils aktuellen Tarif-/Leistungsübersicht;
- dem Bestellprozess;
- einem individuellen Angebot;
- einer gesonderten Vereinbarung;
- einer Rechnung oder Auftragsbestätigung.
Alle Preisangaben werden im Bestellprozess oder im Angebot entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen.
Soweit Umsatzsteuer anfällt, wird diese im Bestellprozess, auf Rechnungen oder im Angebot entsprechend ausgewiesen.
Bei Widersprüchen zwischen allgemeinen Preisangaben auf der Webseite und einem individuellen Angebot gilt das individuelle Angebot.
In diesen AGB werden bewusst keine konkreten Preise oder konkreten Nutzungskontingente festgelegt.
26. Abrechnung und Zahlungsarten
Kostenpflichtige Tarife und Zusatzmodule werden je nach Angebot monatlich, jährlich oder in einem anderen vereinbarten Abrechnungszeitraum abgerechnet.
Die Zahlung kann über die jeweils angebotenen Zahlungsarten erfolgen.
Der Plattformbetreiber kann interne Checkout-Prozesse, Zahlungsdienstleister oder externe Zahlungsanbieter einsetzen.
Ein bestimmter Zahlungsanbieter ist nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.
Externe Zahlungsanbieter können technisch vorbereitet oder später angebunden werden.
27. Fälligkeit und Zahlungsverzug
Entgelte werden mit Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig, sofern im Angebot, Bestellprozess oder Vertrag nichts anderes geregelt ist.
Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, kann der Plattformbetreiber nach angemessener Fristsetzung und Ankündigung insbesondere:
- Zahlungserinnerungen senden;
- Mahnungen versenden;
- kostenpflichtige Zusatzmodule sperren;
- Upgrades zurückstellen;
- Schreibfunktionen einschränken;
- den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen vorübergehend sperren;
- den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kündigen.
Der Zugriff auf erforderliche Exportmöglichkeiten kann im gesetzlich gebotenen Umfang erhalten bleiben.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
28. Laufzeit
Die Laufzeit richtet sich nach dem gebuchten Tarif, dem Bestellprozess, dem Angebot oder einer individuellen Vereinbarung.
Tarife und Zusatzmodule können monatlich, jährlich, testweise, befristet oder unbefristet bereitgestellt werden.
Einstiegs-, Test- oder Beta-Zugänge können ohne feste Mindestlaufzeit bereitgestellt werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
29. Kündigung
Der Kunde kann kostenpflichtige Tarife und Zusatzmodule nach Maßgabe des jeweiligen Bestellprozesses, Angebots oder Vertrags kündigen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, können wiederkehrende Tarife und Zusatzmodule zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Kündigungen können in Textform oder über eine von der Vereinssuite bereitgestellte Kündigungsfunktion erfolgen.
30. Folgen der Kündigung
Nach Vertragsende kann der Zugriff auf kostenpflichtige Funktionen, Zusatzmodule oder die Plattform eingeschränkt oder beendet werden.
Der Verein sollte vor Vertragsende erforderliche Daten exportieren, soweit Exportfunktionen verfügbar sind und der Verein dazu berechtigt ist.
Nach Vertragsende werden Vereinsdaten nach Maßgabe des AVV, der Datenschutzerklärung und der technischen Lösch-, Archivierungs-, Export- und Backup-Prozesse behandelt.
Daten können für einen begrenzten Zeitraum in Backups oder Nachweissystemen verbleiben, soweit dies technisch, rechtlich oder sicherheitsrelevant erforderlich ist.
31. Upgrade und Downgrade
Der Verein kann je nach Verfügbarkeit ein Upgrade auf einen höheren Tarif oder die Buchung von Zusatzmodulen vornehmen.
Ein Upgrade kann sofort oder zum nächsten Abrechnungszeitraum wirksam werden.
Ein Downgrade kann dazu führen, dass bestimmte Funktionen, Zusatzmodule, Nutzungskontingente oder Bearbeitungsmöglichkeiten nicht mehr verfügbar sind.
Vor einem Downgrade sollte der Verein prüfen, ob Daten exportiert, archiviert oder organisatorisch gesichert werden müssen.
Der Plattformbetreiber ist nicht verpflichtet, Daten zu löschen, nur weil ein Modul nach einem Downgrade nicht mehr aktiv ist. Die weitere Behandlung richtet sich nach Datenschutz, AVV, Vertragsrecht und technischen Archivierungsprozessen.
32. Beta-, Pilot- und Testfunktionen
Die Vereinssuite kann Beta-, Pilot-, Vorschau- oder Testfunktionen bereitstellen.
Solche Funktionen können unvollständig sein, Fehler enthalten, geändert oder wieder entfernt werden.
Beta- oder Testfunktionen dürfen nicht für kritische, rechtsverbindliche, steuerliche, medizinische, sicherheitsrelevante oder existenzielle Vorgänge verwendet werden, sofern sie nicht ausdrücklich für den Produktivbetrieb freigegeben wurden.
Der Plattformbetreiber kann Beta-Zugänge beschränken, erweitern, beenden oder in andere Tarife überführen.
33. Schreibaktionen und technische Freigaben
Einzelne Funktionen können technisch vorbereitet sein, aber noch nicht produktiv freigegeben.
Der Plattformbetreiber kann Schreibaktionen, Uploads, Downloads, Exporte, Löschungen, Anonymisierungen oder andere produktive Aktionen von zusätzlichen Freigaben abhängig machen.
Dies kann insbesondere gelten für:
- Mitglieder anlegen oder bearbeiten;
- Beiträge erstellen oder ändern;
- Dokumente hochladen oder herunterladen;
- Aufgaben erstellen oder abschließen;
- Sponsoren anlegen oder bearbeiten;
- Benutzer einladen;
- Rollen ändern;
- Daten exportieren;
- Daten löschen;
- Daten anonymisieren;
- Zahlungs- oder Finanzfunktionen.
Eine sichtbare Funktion bedeutet nicht automatisch, dass jede Schreibaktion produktiv freigegeben ist.
34. Pflichten des Vereins
Der Verein ist verpflichtet:
- nur richtige und rechtmäßig erhobene Daten zu verarbeiten;
- Zugangsdaten und Benutzerrechte sorgfältig zu verwalten;
- Rollen und Berechtigungen regelmäßig zu prüfen;
- ausgeschiedene Nutzer zeitnah zu deaktivieren;
- Mitgliederdaten aktuell zu halten;
- gesetzliche, satzungsmäßige und vereinsinterne Pflichten zu beachten;
- Daten von Kindern und Jugendlichen besonders zu schützen;
- sensible Daten nur bei Erforderlichkeit und geeigneter Rechtsgrundlage zu verarbeiten;
- keine rechtswidrigen Inhalte hochzuladen;
- keine Rechte Dritter zu verletzen;
- Exporte sicher zu speichern;
- lokale Kopien und heruntergeladene Daten eigenverantwortlich zu schützen;
- Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden;
- die Vereinssuite nicht missbräuchlich zu verwenden.
35. Pflichten der Benutzer
Benutzer dürfen die Vereinssuite nur im Rahmen ihrer Berechtigung verwenden.
Unzulässig sind insbesondere:
- Zugriff auf fremde Vereinsdaten;
- Umgehung technischer Schutzmaßnahmen;
- Manipulation von URL-, Formular- oder API-Parametern;
- Verwendung fremder Zugangsdaten;
- automatisierte Massenzugriffe ohne Zustimmung;
- Hochladen von Schadsoftware;
- rechtswidrige Inhalte;
- Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten oder Persönlichkeitsrechten;
- unbefugte Datenexporte;
- Weitergabe vertraulicher Daten an unberechtigte Dritte;
- Nutzung der Plattform für Spam, Phishing oder betrügerische Zwecke.
Bei Verstößen kann der Plattformbetreiber Zugänge sperren, Funktionen einschränken, Inhalte entfernen oder Verträge kündigen, soweit dies erforderlich und rechtlich zulässig ist.
36. Verantwortlichkeit für Vereinsdaten
Der Verein ist für die von ihm und seinen Nutzern eingegebenen Vereinsdaten verantwortlich.
Dies betrifft insbesondere:
- Mitgliederdaten;
- Beitragsdaten;
- Finanzdaten;
- Dokumente;
- Aufgaben;
- Sponsoren;
- Rollen und Rechte;
- Team- und Gruppendaten;
- Kommunikationsinhalte;
- interne Notizen;
- Uploads;
- Exporte.
Der Plattformbetreiber prüft Vereinsdaten grundsätzlich nicht inhaltlich.
Der Plattformbetreiber ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Aktualität der vom Verein eingegebenen Daten, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
37. Datenschutzrollen
Soweit der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder, Nutzer, Funktionäre, Trainer, Eltern, Sponsoren oder sonstiger Personen in der Vereinssuite verarbeitet, ist grundsätzlich der Verein Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung.
Der Plattformbetreiber stellt die technische SaaS-Plattform bereit und verarbeitet personenbezogene Vereinsdaten grundsätzlich als Auftragsverarbeiter.
Die Einzelheiten ergeben sich aus:
- der Datenschutzerklärung;
- dem Auftragsverarbeitungsvertrag;
- den Nutzungsbedingungen;
- diesen AGB;
- den technischen und organisatorischen Maßnahmen;
- den Weisungen des Vereins im Rahmen der Plattform.
Der Verein bleibt insbesondere verantwortlich für Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Einwilligungen, Löschfristen, Betroffenenrechte und vereinsinterne Berechtigungen.
38. Auftragsverarbeitungsvertrag
Für Vereine, die personenbezogene Daten in der Vereinssuite verarbeiten, ist der Auftragsverarbeitungsvertrag Bestandteil der datenschutzrechtlichen Vertragsgrundlage.
Der AVV regelt insbesondere:
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung;
- Art und Zweck der Verarbeitung;
- Datenkategorien;
- Betroffenengruppen;
- Weisungsrechte;
- technische und organisatorische Maßnahmen;
- Unterauftragsverarbeiter;
- Unterstützung bei Betroffenenrechten;
- Datenschutzverletzungen;
- Rückgabe, Löschung und Anonymisierung.
Der AVV ist abrufbar unter:
39. Daten von Kindern und Jugendlichen
Die Vereinssuite kann von Vereinen genutzt werden, die Daten von Kindern und Jugendlichen verarbeiten, insbesondere Sportvereine, Musikvereine, Feuerwehrvereine, Jugendvereine und vergleichbare Organisationen.
Der Verein ist dafür verantwortlich, dass solche Daten nur verarbeitet werden, wenn dies rechtlich zulässig ist.
Der Verein muss insbesondere prüfen:
- ob eine geeignete Rechtsgrundlage besteht;
- ob Eltern oder Erziehungsberechtigte einzubeziehen sind;
- ob Einwilligungen erforderlich sind;
- welche Rollen Zugriff erhalten dürfen;
- welche Daten erforderlich sind;
- welche Löschfristen gelten;
- ob besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Der Plattformbetreiber stellt technische Rollen-, Rechte-, Mandanten- und Sicherheitsmechanismen bereit, ersetzt jedoch nicht die rechtliche Verantwortung des Vereins.
40. Gesundheitsnahe und sensible Daten
Je nach Nutzung können gesundheitsnahe oder besonders schutzbedürftige Daten verarbeitet werden, insbesondere:
- Krankmeldungen;
- Abwesenheiten;
- Trainings- oder Einsatzfähigkeit;
- Notfallkontakte;
- Daten von Kindern und Jugendlichen;
- Zahlungs- und Bankdaten;
- vertrauliche Dokumente;
- sensible Funktions- oder Rollenzuordnungen.
Der Verein ist verantwortlich dafür, solche Daten nur bei rechtlicher Zulässigkeit und Erforderlichkeit zu verarbeiten.
Der Plattformbetreiber verarbeitet solche Daten nur im Rahmen der Plattformbereitstellung und nach Maßgabe des AVV, soweit sie vom Verein in die Vereinssuite eingebracht werden.
41. Uploads, Dokumente und Inhalte
Der Verein und seine Benutzer können je nach Berechtigung Dokumente, Logos, Bilder, Verträge, Nachweise, Protokolle, Beitragsdokumente, Sponsoringunterlagen oder sonstige Inhalte hochladen.
Der Verein ist verantwortlich dafür, dass diese Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen.
Insbesondere muss der Verein sicherstellen, dass:
- keine Rechte Dritter verletzt werden;
- keine unzulässigen personenbezogenen Daten hochgeladen werden;
- keine Schadsoftware hochgeladen wird;
- keine rechtswidrigen Inhalte gespeichert werden;
- vertrauliche Dokumente nur berechtigten Personen zugänglich sind;
- öffentliche Freigaben bewusst und rechtmäßig erfolgen.
Der Plattformbetreiber kann Inhalte sperren oder entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen, Sicherheitsrisiken oder Missbrauch bestehen.
42. Export, Löschung und Anonymisierung
Die Vereinssuite kann Funktionen für Export, Löschung und Anonymisierung bereitstellen.
Solche Vorgänge können von Berechtigungen, aktivem Vereinskontext, Modulstatus, Lizenzstatus, zusätzlicher Bestätigung und Audit-Protokollierung abhängig sein.
Der Verein ist verantwortlich für die Entscheidung, welche Daten exportiert, gelöscht, archiviert oder anonymisiert werden sollen, soweit die Entscheidung in seinen Verantwortungsbereich fällt.
Der Plattformbetreiber kann Löschungen verzögern oder ablehnen, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Backup-Zyklen, Sicherheitsinteressen, Missbrauchsprüfung, Nachweispflichten oder vertragliche Pflichten entgegenstehen.
Eine sofortige unwiderrufliche Hard-Delete-Löschung ist nicht geschuldet, sofern dies technisch oder rechtlich nicht vorgesehen ist.
43. Verfügbarkeit
Der Plattformbetreiber bemüht sich um einen sicheren, stabilen und zuverlässigen Betrieb der Vereinssuite.
Eine jederzeitige, ununterbrochene und fehlerfreie Verfügbarkeit ist jedoch nicht geschuldet, sofern keine ausdrückliche Service-Level-Vereinbarung besteht.
Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
- Wartungsarbeiten;
- Updates;
- Sicherheitsmaßnahmen;
- technische Störungen;
- Hosting- oder Netzwerkprobleme;
- Angriffe auf die Plattform;
- Ausfälle von Drittanbietern;
- höhere Gewalt;
- fehlerhafte Endgeräte oder Internetverbindungen der Nutzer;
- notwendige Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch.
44. Wartung und Weiterentwicklung
Der Plattformbetreiber kann Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsupdates, Fehlerbehebungen und Weiterentwicklungen durchführen.
Dabei können Funktionen vorübergehend eingeschränkt sein.
Der Plattformbetreiber kann Funktionen ändern, erweitern, umbenennen, zusammenführen oder entfernen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der vertragliche Kernnutzen nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen kann der Plattformbetreiber Maßnahmen auch kurzfristig durchführen.
45. Support
Supportanfragen können per E-Mail an info@vereinssuite.de gestellt werden.
Bei Datenschutz- oder Sicherheitsvorfällen kann zusätzlich datenschutz@vereinssuite.de kontaktiert werden.
Der konkrete Supportumfang kann vom Tarif, vom gebuchten Modul, von einer individuellen Vereinbarung oder von technischen Möglichkeiten abhängen.
Supportreaktionszeiten sind Zielwerte, soweit keine ausdrückliche Service-Level-Vereinbarung besteht.
Der Verein ist verpflichtet, bei Supportanfragen mitzuwirken und nur solche Daten zu übermitteln, die zur Bearbeitung erforderlich sind.
46. Keine Rechts-, Steuer- oder Vereinsberatung
Die Vereinssuite stellt technische Funktionen zur Vereinsverwaltung bereit.
Die Plattform ersetzt keine:
- Rechtsberatung;
- Steuerberatung;
- Buchhaltung;
- Gemeinnützigkeitsprüfung;
- Vereinsberatung;
- Datenschutzberatung;
- medizinische Beratung;
- sicherheitskritische Einsatzsoftware.
Der Verein bleibt selbst verantwortlich für rechtliche, steuerliche, buchhalterische, satzungsmäßige, vereinsrechtliche und datenschutzrechtliche Entscheidungen.
Dies gilt insbesondere für:
- Satzungen;
- Vereinsbeschlüsse;
- Mitgliederversammlungen;
- Vorstandsbeschlüsse;
- Beitragsordnungen;
- Rechnungen;
- Mahnungen;
- Spenden;
- Gemeinnützigkeit;
- steuerliche Pflichten;
- Einwilligungen;
- Datenschutzinformationen;
- Aufbewahrungspflichten.
47. Keine Notfall- oder Einsatzleitsoftware
Die Vereinssuite ist keine Notfallsoftware, keine Einsatzleitzentrale, kein Alarmierungssystem, kein Medizinprodukt und kein System zur Gefahrenabwehr.
Die Plattform darf nicht als alleinige Grundlage verwendet werden für:
- Notrufe;
- Alarmierungen;
- Einsatzentscheidungen;
- medizinische Entscheidungen;
- sicherheitskritische Entscheidungen;
- behördliche Einsatzdokumentationen;
- lebens- oder gesundheitsrelevante Maßnahmen.
Vereine aus Feuerwehr-, Rettungs-, Sanitäts-, Tierschutz- oder ähnlichen Bereichen müssen für solche Zwecke geeignete und dafür zugelassene Systeme verwenden.
48. Rechte an der Software
Alle Rechte an der Vereinssuite, der Software, den Benutzeroberflächen, Strukturen, Texten, Grafiken, Markenbestandteilen, Modulkonzepten, Datenmodellen, technischen Dokumentationen und sonstigen Plattformbestandteilen verbleiben beim Plattformbetreiber oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Der Kunde erhält nur ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Recht zur Nutzung der Vereinssuite über Vereinssuite.de im vereinbarten Umfang.
Nicht gestattet sind insbesondere:
- Kopieren der Software;
- Herausgabe oder Weitergabe des Quellcodes;
- Installation auf eigenen Systemen;
- Reverse Engineering, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt;
- Vermietung oder Unterlizenzierung;
- Nachbau wesentlicher Plattformbestandteile;
- Umgehung von Lizenz-, Tarif- oder Modulprüfungen.
49. Rechte an Vereinsinhalten
An Daten und Inhalten, die der Verein in die Vereinssuite einbringt, verbleiben die jeweiligen Rechte beim Verein oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Der Verein räumt dem Plattformbetreiber das Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu verarbeiten, technisch zu vervielfältigen, zu sichern, an berechtigte Nutzer bereitzustellen und zu übertragen, soweit dies für den Betrieb der Vereinssuite, die Vertragserfüllung, Sicherheit, Support, Wartung, Backup oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist.
Der Verein sichert zu, dass er zur Einbringung und Verarbeitung dieser Inhalte berechtigt ist.
50. Drittanbieter und externe Dienste
Die Vereinssuite kann mit Drittanbietern oder externen Diensten zusammenwirken, insbesondere:
- Hosting;
- Domain / DNS / SSL;
- E-Mail / SMTP;
- Backup;
- Monitoring;
- Zahlungsdienstleister;
- Support- und Kommunikationstools;
- Entwicklungs- und Deployment-Systeme.
Soweit Drittanbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, werden sie nach Maßgabe des AVV und der Datenschutzvorgaben eingebunden.
Der Plattformbetreiber haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Leistungsänderungen externer Dienste, soweit diese außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen und keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
51. Sperrung von Zugängen und Funktionen
Der Plattformbetreiber kann Zugänge oder Funktionen vorübergehend sperren oder einschränken, wenn dies erforderlich ist zur:
- Abwehr von Sicherheitsrisiken;
- Verhinderung von Missbrauch;
- Durchsetzung von Rollen- und Rechteprüfungen;
- Verhinderung unberechtigter Zugriffe;
- Einhaltung gesetzlicher Pflichten;
- Behebung technischer Störungen;
- Verhinderung von Datenvermischung;
- Sicherung der Plattform;
- Prüfung von Zahlungsverzug;
- Durchsetzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Plattformbetreiber berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Vereins und wählt, soweit möglich, das mildeste geeignete Mittel.
52. Haftung des Plattformbetreibers
Der Plattformbetreiber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Plattformbetreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
53. Haftung des Vereins
Der Verein haftet dafür, dass die Nutzung der Vereinssuite durch ihn und seine Benutzer rechtmäßig erfolgt.
Der Verein stellt den Plattformbetreiber von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Verein oder seine Benutzer rechtswidrige Inhalte, unzulässige Daten, verletzende Dokumente, falsche Angaben oder rechtswidrige Verarbeitungen in die Vereinssuite einbringen, soweit der Verein den Verstoß zu vertreten hat.
Dies umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, soweit diese erforderlich und nachgewiesen sind.
54. Haftungsausschluss
Ergänzend gilt der Haftungsausschluss unter:
https://vereinssuite.de/haftungsausschluss/
Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Haftungsausschluss gehen diese AGB vor, soweit es um vertragliche Hauptleistungspflichten, Tarife, Zahlung, Laufzeit, Kündigung oder Gewährleistung geht.
Bei Widersprüchen zwischen Haftungsausschluss und AVV geht der AVV vor, soweit datenschutzrechtliche Pflichten betroffen sind.
55. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts wirksam Abweichendes geregelt ist.
Der Plattformbetreiber schuldet die Bereitstellung der Vereinssuite im vereinbarten Umfang.
Keine Gewähr wird übernommen für:
- bestimmte wirtschaftliche Erfolge des Vereins;
- rechtliche oder steuerliche Richtigkeit vereinsinterner Entscheidungen;
- Vollständigkeit selbst eingegebener Daten;
- fehlerfreie Nutzung bei ungeeigneten Endgeräten;
- Funktionsfähigkeit nicht unterstützter Browser;
- Störungen durch fremde Systeme;
- Fehler, die durch unsachgemäße Nutzung, unrichtige Daten oder unberechtigte Eingriffe entstehen.
56. Referenzen, Werbung und öffentliche Nennung
Der Plattformbetreiber darf den Namen und das Logo eines Vereins nur dann öffentlich als Referenz verwenden, wenn hierfür eine Einwilligung oder vertragliche Grundlage besteht.
Öffentlich sichtbare Vereinsdaten innerhalb der Vereinssuite werden nur angezeigt, wenn dies durch den Verein freigegeben oder funktional vorgesehen ist.
Der Verein ist verantwortlich dafür, öffentliche Inhalte vor Veröffentlichung zu prüfen.
57. Änderungen der Leistungen
Der Plattformbetreiber kann die Vereinssuite weiterentwickeln und ändern.
Änderungen können insbesondere betreffen:
- Benutzeroberfläche;
- Module;
- Funktionsumfang;
- Sicherheitsmaßnahmen;
- Rollen- und Rechteprüfung;
- Tarifstruktur;
- Zusatzmodule;
- technische Infrastruktur;
- Supportprozesse;
- Dokumentation;
- Rechtstexte.
Wesentliche Änderungen, die bestehende vertragliche Rechte erheblich beeinträchtigen, werden dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt.
58. Änderungen der AGB
Der Plattformbetreiber kann diese AGB ändern, wenn dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Weiterentwicklung, neuer Funktionen, geänderter Tarife, Sicherheitsanforderungen, Rechtsprechung oder organisatorischer Anpassungen erforderlich ist.
Über wesentliche Änderungen wird der Kunde in geeigneter Weise informiert.
Widerspricht der Kunde einer wesentlichen Änderung aus berechtigtem Grund, gelten die bisherigen Bedingungen bis zum Ende des laufenden Vertragszeitraums fort, soweit dies technisch, rechtlich und wirtschaftlich zumutbar ist.
Ist eine Fortführung ohne die Änderung nicht möglich oder nicht zumutbar, kann das Vertragsverhältnis nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften beendet werden.
59. Abtretung und Übertragung
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Plattformbetreibers auf Dritte übertragen.
Der Plattformbetreiber darf Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen, Rechtsnachfolger oder Erwerber übertragen, soweit berechtigte Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Der Kunde wird über wesentliche Übertragungen informiert, soweit dies erforderlich ist.
60. Textform
Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform erfolgen, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
Textform umfasst insbesondere E-Mail oder elektronische Erklärung über die Plattform.
61. Verbraucherstreitbeilegung
Informationen zur Verbraucherstreitbeilegung ergeben sich aus dem Impressum.
Die Vereinssuite richtet sich primär an Vereine, Organisationen und berechtigte Vereinsvertreter.
Soweit zwingende Informationspflichten gegenüber Verbrauchern bestehen, bleiben diese unberührt.
62. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt, soweit sie im Einzelfall anwendbar sind.
63. Gerichtsstand
Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Plattformbetreibers.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
64. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Diese AGB sind in deutscher Sprache abgefasst. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
Stand: 01.07.2026